Vorwort.
Den Leumund der Sachsen will nachstehendes Schriftchen
verkünden, d. h. es will eine Susammenstellung von Urteilen
darbieten, welche Fremde im weiteren und im engeren Sinne
über die Eigenart unfres Dolkslebens abgegeben haben. Daß
es eine solche Eigenart gibt, ist unzweifelhaft. Denn wie verschiedenartig
auch die Urbestandteile gewesen sein mögen, deren
Dereinigung im TLaufe der Seit den sächsischen Staat bilden
sollten, sie sind wirklich zu einem in sich abgeschlossenen Ganzen verschmolzen.
Dazu hat natürlich der Umstand, daß ein Fürstenhaus
acht Jahrhunderte lang über diesen Staat herrscht, wesentlich
beigetragen, denn dasselbe hat immer einen festen Kern im
Leben des Staates gebildet, es hat dem Ganzen seine Eigentümlichkeit
erst aufgeprägt und dann dieselbe erhalten helfen,
es hat eine heilsame Überlieferung geschaffen, durch welche die
Anpassung des Meuen an das Alte sehr erleichtert und der
Stoß gewaltiger Seiterschütterungen aufgefangen ward.
Das Werden dieses großen Ganzen ist auch von andern
als von solchen, die unmittelbar davon berührt wurden, beobachtet
worden. Desgleichen ist zu allen Seiten das Gewordene immer
bemerkt und besprochen worden; denn Sachsen hat nicht nur als
einer der wertvollsten Zestandteile des Deutschen Reiches stets
auf dessen Entwickelung einen großen Einfluß gehabt, sondern
infolge besonderer Derhältnisse, welche im nachstehenden Werkchen