Contents : Der Leumund der Sachsen

Vorwort.

Den  Leumund  der  Sachsen  will  nachstehendes  Schriftchen
verkünden,  d.  h.  es  will  eine  Susammenstellung  von  Urteilen
darbieten,  welche  Fremde  im  weiteren  und  im  engeren  Sinne
über  die  Eigenart  unfres  Dolkslebens  abgegeben  haben.  Daß
es  eine  solche  Eigenart  gibt,  ist  unzweifelhaft.  Denn  wie  verschiedenartig
  auch  die  Urbestandteile  gewesen  sein  mögen,  deren
Dereinigung  im  TLaufe  der  Seit  den  sächsischen  Staat  bilden
sollten,  sie  sind  wirklich  zu  einem  in  sich  abgeschlossenen  Ganzen  verschmolzen.
  Dazu  hat  natürlich  der  Umstand,  daß  ein  Fürstenhaus
  acht  Jahrhunderte  lang  über  diesen  Staat  herrscht,  wesentlich
  beigetragen,  denn  dasselbe  hat  immer  einen  festen  Kern  im
Leben  des  Staates  gebildet,  es  hat  dem  Ganzen  seine  Eigentümlichkeit
  erst  aufgeprägt  und  dann  dieselbe  erhalten  helfen,
es  hat  eine  heilsame  Überlieferung  geschaffen,  durch  welche  die
Anpassung  des  Meuen  an  das  Alte  sehr  erleichtert  und  der
Stoß  gewaltiger  Seiterschütterungen  aufgefangen  ward.

Das  Werden  dieses  großen  Ganzen  ist  auch  von  andern
als  von  solchen,  die  unmittelbar  davon  berührt  wurden,  beobachtet
worden.  Desgleichen  ist  zu  allen  Seiten  das  Gewordene  immer
bemerkt  und  besprochen  worden;  denn  Sachsen  hat  nicht  nur  als
einer  der  wertvollsten  Zestandteile  des  Deutschen  Reiches  stets
auf  dessen  Entwickelung  einen  großen  Einfluß  gehabt,  sondern
infolge  besonderer  Derhältnisse,  welche  im  nachstehenden  Werkchen