Anlern im
Fahrwasser.
Laden und
Ableichten im
Fahrwasser.
Begegnen von
Segelschiffen
unter einander
und mit
Flößen.
Begegnen von
Dampfschiffen
unter einander.
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# 26. Im Fahrwasser darf ein Schiff oder Floß nur im Nothfalle und nur an
solchen Stellen vor Anker gehen, wo die größten anderen Fahrzeuge und Flöße noch
unbehindert vorbeifahren können.
Wenn ein stevenrecht zu Thal gehendes Fahrzeug während der Fahrt aufankern
muß und ein Umhalten desselben für andere Fahrzeuge, Stromwerke, Anlagen oder
dergleichen gefährlich werden könnte, so ist der Anker von der Hinterkaffe auszuwerfen.
Jedes im Fahrwasser der Kettenschleppschiffe vor Anker liegende Schiff oder Floß
muß bei Annäherung eines solchen rechtzeitig den Anker heben und das Fahrwasser
räumen.
&27. Kein Fahrzeug darf im Fahrwasser an solchen Stellen um= oder überladen,
wo es dem Schiffsverkehre hinderlich ist.
Ist eine Ableichtung nöthig, um das Fahrzeug über Untiefen im Fahrwasser hinweg-
zuschaffen, so muß sie stets vor der Untiefe und an einer Stelle erfolgen, wo Fahrzeng
und Leichter den Schiffs= und Floßverkehr nicht hindern oder erschweren.
Ist die Ableichtung nöthig, um ein festgefahrenes Schiff wieder abzubringen, so
darf auf der Untiefe nicht mehr abgeleichtet werden, als erforderlich ist, um das Schiff
wieder flott zu machen und in das tiefere Fahrwasser zu bringen.
# 28. Kommt ein Segelschiff einem anderen Segelschiffe oder treibenden Floße
entgegen, so muß das Bergschiff, insoweit Wind und Oertlichkeit es gestatten, ausweichen
und schon zeitig vorher auf derjenigen Seite, an welcher das andere Schiff oder das
Floß am besten vorbeikommen kann, mit einer blauen Flagge winken, nachts eine
Laterne mit hellem weißen Lichte schwenken. Das Thalschiff oder Floß muß hierauf
sogleich in derselben Weise diejenige Seite bezeichnen, an welcher das Bergschiff vorbei-
zufahren hat.
Ein vom Leinpfade aus gezogenes Schiff hat am Leinpfadsufer zu bleiben, wenn
nicht besondere Verhältnisse es anders bedingen.
§29. Kommen zwei Dampfschiffe mit oder ohne Anhang sich entgegen, so muß,
wenn thunlich, jedes dem anderen nach rechts ausweichen und dies schon zeitig vor der
Begegnung durch einen kurzen Pfiff mit der Dampfpfeife ankündigen.
Kann das eine Dampfschiff nach rechts nicht ausweichen, so hat es schon zeitig vor
der Begegnung durch zwei kurze Pfiffe mit der Dampfpfeife anzukündigen, daß es
links ausweichen will und das andere Dampfschiff hierauf in gleicher Weise zu ant-
worten, daß es ebenfalls links ausweichen wird.
Kann das eine Dampfschiff überhaupt nicht ausweichen, so hat es dies schon zeitig
vor der Begegnung durch drei kurze Pfiffe mit der Dampfpfeife anzukündigen und