Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

      
  
  
  
  
Poli- Pfeifen= oder Flaggen, * 
oͤg Anwendung der Signale. Glockensignale Eisin Lichter bei Nacht. 
nung. Dampsschiffe. Tonnen. 
§ 35. Personendampfschiff 
beim Anhalten an einer Kahn- — 
station oder — 
/N 
auf derjenigen Seite, an welcher der Kahnführer anfahren 
* - 
Kahnführer beim Anfahren 2 3 
M E 
§ 36. Anfangspunkt der Fährgierseile — 
Haltetafel bei Fähren — 
Bergdampfschiff oder Kettendampf— 
schiff bei Annäherung an eine 
Fährstelle G / 
Fährgefäße bei Nacht und nicht freier * 
Schleppkette .. 
2 
  
  
837. 
  
Von der Fährstelle her für Schlepp— 
züge . . 
  
  
  
Winken 
 
	        
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