Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

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D. 
Muster eines Dienstzeugnißbuches. 
Dienstbuch 
für den 
(Schiffsgesellen, Schiffsjungen u. s. w.) 
  
Ausgefertigt zi#. , den 
(Unterschrift der ausfertigenden Behörde.) 
Bezeichnung des Inhabers. 
Name: 
Geburtsort: 
Alter: 
Größe: 
Haare: 
Augen: 
Besondere Zeichen: 
Eigenhändige Unterschrift des Inhabers: 
(Vor= und Zuname.) 
Unterzeichnet in Gegenwart und attestirt von dem Beamten: 
Abdruck der §8 39 bis mit 49 der vorstehenden Verordnung vom 9. Januar 1894. 
Außerdem ist am Fuße des Formulars zu bemerken: 
„Für die Ausfertigung eines Dienstzeugnißbuches mit Inbegriff des Verlags für das Buch 
selbst ist eine Gebühr von 25 & zu entrichten. Alle weiteren amtlichen Einträge in die Dienst- 
zeugnißbücher sind gebührenfrei.“
	        
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