— 3 —
Nr. 3. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadt Glanchau betreffend;
vom 22. Dezember 1894.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern haben der Stadtgemeinde Glauchau
behufs Aufnahme einer mit 3½ vom Hundert verzinslichen und nach Maßgabe des
vorgelegten Tilgungsplans rückzahlbaren Anleihe im Betrage von
einer Million sechshunderttausend
(1 600 000) Mark
die nach § 1040 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderliche Genehmigung zur Ausgabe
von Schuldscheinen über 1000 und 500 /¼, welche auf den Inhaber lauten, seiten
des letzteren aber unkündbar sind, ertheilt.
Dresden, den 22. Dezember 1894.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: v. Metzsch.
Dr. Diller.
Münckner.
Nr. 4. Verordnung,
eine Abänderung des Regulativs für die theologischen Prüfungen in Leipzig
betreffend:
vom 3. Jannuar 1895.
De Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat auf Vortrag der Prüf-
ungskommission und im Einverständnisse mit dem Evangelisch--lutherischen Landeskonsisto-
rium beschlossen, die §§ 21 und 25 des Regulatios für die theologischen Prüfungen in
Leipzig vom 21. Februar 1882 (G.= u. V.-Bl. S. 28 flg.) wie folgt abzuändern:
821.
In welcher Sprache die Aufsätze abzufassen seien.
Die Aufsätze werden in deutscher Sprache abgefaßt; nur die Uebersetzung der Schrift-