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Vinum Ipecacuanhae JInpecacuanhawen 5008
, Stihjalum Brechwein . ..2,og«
Zincum aceticum Zinkacetat . .1,2g
chloratum Zinkchlodd 00DO0002g
, lacticum omniadque Zinci salia Zinklaktat und alle übrigen hier
hoc loco non nominata, duae nicht besonders aufgeführten,
Sunt in aqua solubilia in Wasser löslichen Zinksalze 0,05
„ Sulfocarbolicum Zinksulfophenolat. 00),05.8
„ Sulfuricum Zinksullast 1008
ausgenommen bei Verwendung der vorgenannten und der übrigen in Wasser
löslichen Zinksalze zum äußeren Gebrauch.
Nr. 49. Dekret,
Aenderungen des Statuts der Leipziger Hypothekenbank und der Befugniß
zur Ausgabe von Inhaberschuldscheinen betreffend;
vom 10. Juni 1896.
De Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Finanz-Ministerium die
von der Leipziger Hypothekenbank in deren Generalversammlungen vom 28. April und
28. Mai laufenden Jahres beschlossenen, im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig
Abtheilung lb heute eingetragenen Abänderungen des unter dem 15. Oktober 186.3
(G.= u. V.-Bl. S. 750/51) bestätigten Bankstatuts, betreffend die Erhöhung des
Grundkapitals bis zum Betrage von 30 Millionen Mark, die Vertheilung des Rein-
gewinns und die Befugniß zur Ausgabe von Inhaberschuldscheinen unter Begrenzung
dieser Ausgabebefugniß auf einen vom heutigen Tage ab laufenden Zeitraum von
99 Jahren, genehmigt.
Hierüber ist dieses
Dekret
ausgefertigt worden.
Dresden, den 10. Juni 1896.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Gersdorf.