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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
10. Stück vom Jahre 1896.
Inhalt: Nr. 64. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz 2c.
betr. S. 131. — Nr. 65. Bekanntmachung, die Berufung der sechsten ordentlichen Landessynode der
Evangelisch -lutherischen Kirche betr. S. 132. — Nr. 66. Bekannimachung, die Errichtung eines Aich-
amtes in Grünhain betr. S. 133.
Nr. 64. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs
Chemnitz durch Herstellung eines Rangirbahnhofs bei Hilbersdorf und einer
Haltestelle am Küchwalde bei Chemnitz betreffend;
vom 15. August 1896.
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auf dem Bahnhofe Chemnitz
macht sich die Herstellung eines Rangirbahnhofs bei Hilbersdorf und einer Haltestelle am
Küchwalde bei Chemnitz nebst den erforderlichen Anschlußkurven nothwendig.
Da das zu diesen Anlagen erforderliche Areal nicht allenthalben freihändig zu erlangen
gewesen ist, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern
auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung
bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 2 1. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. S. 120) andurch
verordnet, wie folgt:
1. Die Bestimmungen im § 1 des nurgedachten Gesetzes vom 21. Juli 1855
sind nach Maßgabe des von dem Ministerium des Innern genehmigten Planes auf die
Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz durch Herstellung eines Rangirbahnhofs bei Hilbers-
dorf und einer Haltestelle am Küchwalde bei Chemnitz in Anwendung zu bringen.
§. Hinsichtlich des bei der Expropriation für diese Anlage zu beobachtenden Ver-
fahrens und der diesfallsigen Instruktion der Behörde und der Taxatoren ist allenthalben
den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom
Ausgegeben zu Dresden den 17. September 1896. 19