Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

— 133 — 
Nr. 66. Bekanntmachung, 
die Errichtung eines Aichamtes in Grünhain betreffend; 
vom 9. September 1896. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung, die bestehenden Aichämter und deren Einrichtung 
für die verschiedenen Zweige der Aichungsgeschäfte betreffend, vom 3. März 1873 (G.= 
u. V.-Bl. S. 225) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Grünhain 
ein Aichamt mit der „gewöhnlichen Einrichtung“ im Sinne der angezogenen Bekannt- 
machung errichtet und ihm die Befugniß zur Aichung von Längenmaaßen, Flüssigkeits- 
maaßen, Hohlmaaßen, Gewichten und Waagen für den Handelsverkehr jedoch mit Aus- 
schluß der Präzisions= und Goldmünzgewichte, der Präzisionswaagen, der selbstthätigen 
Registrirwaagen, der festfundamentirten Brückenwaagen und der für mehr als 2000 kg 
Höchstbelastung bestimmten Waagen ertheilt worden ist. 
Das Aichamt Grünhain hat die Ordnungszahl 26 zu führen. 
Dresden, den 9. September 1896. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Edelmann. 
  
Drack und Verlag der Königl. ofbuchdruckerei von E. E. Meinbold & Söhne, Dreödben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.