Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
1. Stück vom Jahre 1896.
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Inhalt: Nr. 1. Bekanntmachung, die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats-
schulden betr. S. 1. — Nr. 2. Verordnung zu Ausführung der Reichsgesetze vom 15. Juni 1895,
betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt und der Flößerei. S. 2. — Nr. 3. Bekannt-
machung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1896 betr. S. 15. — Nr. 4.
Verordnung, die Aenderung der Gerichtsbarkeit über den Ortstheil Neucoschütz betr. S. 15.
Nr. 1. Bekanntmachung,
die Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der
Staatsschulden betreffend;
vom 27. Dezember 1895.
Noch der von der Ständeversammlung vorgenommenen Wahl des Landtagsausschusses
zu Verwaltung der Staatsschulden ist derselbe in folgender Weise zusammengesetzt:
Es sind gewählt worden:
a) aus der ersten Kammer:
als Mitglieder:
der Rittergutsbesitzer von Trützschler
auf Dorfstadt,
der Rittmeister a. D. von Bodenhausen
auf Pöhl,
der Landgerichtspräsident a. D., Geheimer
Justizrath Wehinger
in Dresden;
Ausgegeben zu Dresden den 20. Januar 1896.
als Stellvertreter:
der Oberbürgermeister, Geheimer Finanz-
rath a. D. Beutler
in Dresden,
der Landesälteste von Zezschwitz
auf Deutschbaselitz bei Kamenz,
der Vorsitzende der Handelskammer zu
Dresden, Kommerzienrath Hultzsch
in Dresden;