Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

Bemerhung: Wenn für den Wanl- 
vorsteher dessen Stellvertreter ein- 
tritt, ist vor, Wanhlvorsteher“ eineu- 
schalen: „stellvertfretende“. 
— 196 — 
ernanndee Wahlvorsteher 
Nr. . der btheilungsliste Abtheilung) 
den 
in en als Wahllokal bestimmte 
627 
Saal des hiesigen Schulhauses 
Sal des hiesigen Gasthosss æum Deutschen Haus 
— — 
besonderes Zimmer in der Schankmwirthschaft des Herrn N. N. hier 
Hier erschienen zunächst weiter die von dem 
Wahlvorsteher ernannten Beisitzer 
1. Herr FV. W. 
von er, 
Nr. . der Abtheilungsliste (. Abtheilung) 
2. Herr F. N. 
von nier, 
Nr. der Abtheilungsliste (. Abtheilung) 
3. Herr NM. N. 
von #rer, 
Nr. der Abtheilungsliste (. Abtheilung) 
4. 
5. 
6. 
sowie der unterzeichnete Protokollführer (Nr. der Abtheilungsliste, 
Abtheilung). 
Das Wahllokal wurde Vormittass= Uhr dem Zutritte der 
Urwähler der Abtheilung eröffnet und mit der Wahlhandlung be- 
gonnen. 
Der . . Wahlvorsteher verpflichtete zu— 
nächst die Beisitzer und den Protokollführer mittels Handschlags an Eides- 
statt und wies auf die für die Wahl maßgebenden Vorschriften des Gesetzes
	        
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