— 2 —
b) aus der zweiten Kammer:
als Mitglieder: als Stellvertreter:
der Gutsbesitzer, Geheimer Oekonomierath der Vorsitzende der Handelskammer zu
Uhlemann Plauen, Geheimer Kommerzienrath
in Görlitz, Georgi
in Mylau,
der Direktor des Landwirthschaftlichen der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer,
Kreditvereins im Königreiche Sachsen, Justizrath Opitz
Hofrath Dr. jur. Mehnert auf Treuen oberen Theiles.
in Dresden;
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Hofrath Dr. jur. Mehnert
zum Vorsitzenden, den Landgerichtspräsidenten a. D. Geheimen Justizrath Wehinger
aber zu dessen Stellvertreter bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Errichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
In der Person des bei dieser Kasse angestellten Oberbuchhalters,
des Rechnungsraths Friedrich Otmar Dittrich,
ist eine Aenderung nicht eingetreten.
Dresden, den 27. Dezember 1895.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf. Wint
intler.
Nr. 2. Verordnung
zu Ausführung der Reichsgesetze vom 15. Juni 1895, betreffend die privat-
rechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt und der Flößerei;
vom 27. Dezember 1895.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird zu Ausführung der Reichsgesetze vom
15. Juni 1895, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
(R.-G.-Bl. S. 301 flg.) und der Flößerei (R.-G.-Bl. S. 341 flg.) Nachstehendes
verordnet: