Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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Von den 
gültigen Stimmen haben erhalten: 
Herr 
in 
Stimmen, 
Herr 
in 
Stimmen, 
Da 
Herr 
in 
die absolute Stimmenmehrheit erhalten hatte, so ist er als zum Abgeordneten für den 
der Sbad 
Srckckrisrchen! Wahlkreis 
lündlichen 
gewählt anzusehen. 
Da 
hiernach keine der vorgenannten Personen die absolute Mehrheit erhalten hat, so wurde 
in Gemäßheit von § 30 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. März 1896 unter Beobachtung 
der oben erwähnten Förmlichkeiten sofort zur dritten Abstimmung verschritten. 
Dabei Stellte sich heraus, dass... .Stimmaettel leer waren, 
waren als ungültig zu erachten: 
Stimme . . — Nr. . . .. —, 
weil die Person des zu Wählenden nicht so bezeichnet ist, daß über ihn kein Zweifel 
bleibt, 
Stimme . . —Nr. —, 
weil den Namen mehrerer Personen enthaltend, 
Stimme — Nr. —, 
weil einen Vorbehalt enthaltend, 
Stimme — Nr. – 
weil die darauf bezeichnete Person 
nicht wählbar ist.
	        
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