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Im § 1, Absatz 1, Zeilen 4 und 5 ist statt „jeden Aushebungsbezirk (siehe unter
§ 23)“ zu setzen:
jede Amtshauptmannschaft?)
und am Schlusse der Seite die Anmerkung hinzuzufügen:
*) Anmerkung. Was in diesem Reglement hinsichtlich der Amtshauptmann-
schaften und Amtshauptleute angeordnet ist, gilt gleichmäßig auch hinsichtlich der
aus den Stadtbezirken Dresden, Leipzig sowie Chemnitz gebildeten Pferde-Aus-
hebungsbezirke und der für letztere durch das Kriegs-Ministerium bestimmten
Civil-Kommissare (siehe § 24).
2. Im § 1, Absatz 3, Zeilen 2 und 3 ist statt „Civil-Kommissar der Aushebungs-
Kommission (s. § 24)“ zu setzen:
Amtshauptmann
. Ims3, Absfatz 4, Zeile 1 ist statt „Civil-Kommissare der Aushebungs-Kommissionen“
zu setzen:
Amtshauptleute
. Im § 4, Absatz 2, Zeile 3 ist statt „Civil-Kommissar“ zu setzen:
Amtshauptmann «
.Im 87, Absatz 1, Zeile 1 ist statt „des Aushebungsbezirks“ zu setzen:
der Amtshauptmannschaft
.Im 87, Absatz 1, Zeile 2 ist hinter „Schema Al“ einzufügen:
— getrennt nach Aushebungsbezirken —
Im § 10, Zeile 2 und
. § 39, Absatz 1, Zeile 4
ist statt „Civil = Kommissaren“ zu setzen:
Amtshauptleuten
Im § 12, Absatz 2, Zeile 2 ist statt „Civil-Kommissar der Aushebungs-Kom-
mission“ zu setzen:
Amtshauptmann
Im § 13, Absatz 5, Zeile 1,
8 14, Absatz 3, Zeilen 1 und 2,
§ 18, Absatz 1, Zeilen 1 und 2,
8 18, Absatz 2, Zeile 1,
8 18, Absatz 3, Zeile 2,
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