Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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Ar. 33. Bekanntmachung, 
die Uebertragung eines Eisenbahnbaues an die Generaldirektion der 
Staatseisenbahnen betreffend; 
vom 11. April 1896. 
Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Bau einer Eisenbahnverbindung 
von Johanngeorgenstadt nach der Landesgrenze 
und mit dem Umbau 
des Bahnhofes Johanngeorgenstadt 
verbundenen Geschäfte 
der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
übertragen worden. 
Dresden, am 1 1. April 1896. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
Müller. 
Nr. 34. Verordnung, 
die veränderte Feststellung der Medizinalbezirke betreffend; 
vom 10. April 1896. 
Inm Anschlusse an die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. September 
1874, die künftigen Medizinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend 
(G.= u. V.-Bl. S. 309), sind folgende inzwischen in der Abgrenzung der Medizinal- 
bezirke eingetretene Veränderungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: 
1. Vom 1. Januar 1875 ab ist der vormalige Medizinalbezirk Mittweida 
mit dem Medizinalbezirke Rochlitz vereinigt worden. Der Sitz des Bezirksarztes in 
diesem Medizinalbezirke ist zur Zeit in Rochlitz. 
2. Die Wohrsitze der Bezirksärzte in den Medizinalbezirken Grimma, Dippol- 
diswalde, Döbeln und Marienberg befinden sich neuerdings am Sitze der betreffenden 
1896. 10
	        
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