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Ar. 33. Bekanntmachung,
die Uebertragung eines Eisenbahnbaues an die Generaldirektion der
Staatseisenbahnen betreffend;
vom 11. April 1896.
Von dem Finanz-Ministerium sind die mit dem Bau einer Eisenbahnverbindung
von Johanngeorgenstadt nach der Landesgrenze
und mit dem Umbau
des Bahnhofes Johanngeorgenstadt
verbundenen Geschäfte
der Generaldirektion der Staatseisenbahnen
übertragen worden.
Dresden, am 1 1. April 1896.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf.
Müller.
Nr. 34. Verordnung,
die veränderte Feststellung der Medizinalbezirke betreffend;
vom 10. April 1896.
Inm Anschlusse an die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 18. September
1874, die künftigen Medizinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend
(G.= u. V.-Bl. S. 309), sind folgende inzwischen in der Abgrenzung der Medizinal-
bezirke eingetretene Veränderungen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen:
1. Vom 1. Januar 1875 ab ist der vormalige Medizinalbezirk Mittweida
mit dem Medizinalbezirke Rochlitz vereinigt worden. Der Sitz des Bezirksarztes in
diesem Medizinalbezirke ist zur Zeit in Rochlitz.
2. Die Wohrsitze der Bezirksärzte in den Medizinalbezirken Grimma, Dippol-
diswalde, Döbeln und Marienberg befinden sich neuerdings am Sitze der betreffenden
1896. 10