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c) bei einem Gehalt von 62,5 Prozent und darüber Schwefelsäure-Monohydrat
mindestens auch
30 Prozent Salpetersäure-Monohydrat
enthalten sind;
2. kein Nitroglycerin oder Glycerin vorhanden ist.
Ausgeschlossen von der Beförderung in schmiedeeisernen Gefäßen ist reine Schwefel-
säure jedweder Konzentration.
Dresden, den 11. Mai 1897.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
Für den Minister: Für den Minister:
Vodel. Meusel.
Edelmann.
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.