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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
9. Stück vom Jahre 1897.
Inhalt: Nr. 38. Bekanntmachung, die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands
vom 5. Juli 1892 auf den im Königreiche Sachsen gelegenen Theil der Preußischen Staatseisenbahn von Rippach-
Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau andererseits nach Markranstädt betr. S. 123. — Nr. 39. Be-
kanntmachung, eine Anleihe der Stadt Leipzig betr. S. 124. — Nr. 40. Verordnung, die Führung
der von ausländischen Universitäten verliehenen Würden im Königreiche Sachsen betr. S. 125. — Nr. 41.
Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Cranzahl-Oberwiesenthaler Eisenbahn betr. S. 125. —
Nr. 42. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Grimma betr. S. 126. — Nr. 43. Be-
kanntmachung, eine Anleihe der Stadt Plauen betr. S. 127. — Nr. 44. Verordnung, die Enteignung
von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Hohenstein-- Ernstthal betr. S. 127. — Nr. 45. Ver-
ordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Wilsdruff-Nossener Eisenbahn betr. S. 128.
— Nr. 46. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die erste Kammer der Stände-
versammlung betr. S. 130.
Nr. 38. Bekanntmachung,
die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands
vom 5. Juli 1892 auf den im Königreiche Sachsen gelegenen Theil der
Preußischen Staatseisenbahn von Rippach-Poserna einerseits nach Plagwitz-
Lindenau andererseits nach Markranstädt betreffend;
vom 1. Juli 1897.
Am Grund des § 74 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands
vom 5. Juli 1892 soll mit Zustimmung des Reichseisenbahnamts die Bahnordnung
für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (G.= u. V.-Bl. S. 509 flg.)
in Gemäßheit von Artikel III des Staatsvertrags vom 18. November 1892 (G.= u.
V.-Bl. von 1894 S. 130 flg.) auch auf den in Sachsen gelegenen Theil der vom
Königlich Preußischen Staate erbauten und dem Verwaltungsbezirke der Königlich
Preußischen Eisenbahndirektion in Erfurt zugetheilten Eisenbahn von Rippach-Poserna
einerseits nach Plagwitz-Lindenau andererseits nach Markranstädt vom Tage der Be-
triebseröffnung ab, welche für den 15. August dieses Jahres in Aussicht genommen ist,
Anwendung leiden.