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Nr. 49. Bekanntmachung,
die Zurücknahme der der Lübecker Feuerversicherungsgesellschaft ertheilten
Konzession betreffend;
vom 23. August 1897.
Die Lübecker Feuer-Versicherungsgesellschaft in Liquidation hat angezeigt, daß ihre
Versicherungsgeschäfte im Königreiche Sachsen abgewickelt und alle Verpflichtungen aus
solchen erledigt seien; es sind auch auf die von der Brandversicherungs-Kammer nach
8 22 Absatz 5 der Ausführungsverordnung vom 20. November 1876 zum Gesetze,
das Mobiliar= und Privat-Feuerversicherungswesen betreffend, vom 28. August 1876
erlassenen Aufforderungen Anmeldungen von etwa noch ungelöst gebliebenen Versicherungs—
verträgen oder Entschädigungsansprüchen an diese Gesellschaft nicht erfolgt.
Das Ministerium des Innern zieht daher die der Lübecker Feuer-Versicherungs—
gesellschaft seiner Zeit ertheilte Konzession (vergl. Bekanntmachung vom 30. September
1876, G.= u. V.-Bl. S. 440) hiermit zurück und bringt dies zur öffentlichen Kenntniß.
Dresden, am 23. August 1897.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Münckner.
Nr. 50. Verordnung,
die Vornahme von Ergänzungswahlen zur zweiten Kammer der Stände-
versammlung betreffend;
vom 10. September 1897.
r*s den demnächst einzuberufenden ordentlichen Landtag sind
im 1. und 4. Wahlkreise der Stadt Dresden, im 1. und 4. Wahlkreise der
Stadt Leipzig, im 1. Wahlkreise der Stadt Chemnitz, im 2., 1 1., 12., 15.,
18., 19., 21., 23. und 24. städtischen Wahlkreise, sowie im 7., 9., 10., 1 1.,
6., 1S., 19., 20., 21., 24., 27., 2S., 29., 30., 33., 35. und 40. Wahl-
kreise des platten Landes