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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
11. Stück vom Jahre 1897.
Inhalt: Nr. 51. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswahlen zur II. Kammer
der Ständeversammlung betr. S. 137.
Nr. 51. Verordnung,
die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswahlen
zur II. Kammer der Ständeversammlung betreffend;
vom 18. September 1897.
Nechdem durch die Verordnung vom 10. dieses Monats die Vornahme von Er-
gänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung angeordnet worden ist, hat
das Ministerium des Innern gemäß § 24 des Gesetzes, die Wahlen für die llI. Kammer
der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896, die nachgenannten Wahl-
kommissare ernannt und zwar für den
1. Wahlkreis der Stadt Dresden
den Stadtrath Dr. Körner daselbst,
4. Wahlkreis der Stadt Dresden
den Bürgermeister Leupold daselbst,
1. Wahlkreis der Stadt Leipzig
den Stadtrath Dr. Schanz daselbst,
4. Wahlkreis der Stadt Leipzig
den Stadtrath Keil daselbst,
1. Wahlkreis der Stadt Chemnitz
den Oberbürgermeister Dr. Beck daselbst,
2. städtischen Wahlkreis
den Geheimen Regierungsrath Dr. Bonitz zu Bautzen,
Ausgegeben zu Dresden den 22. September 1897. 22