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a) bei Aufnahme von Bauwerken, Maschinen ꝛc., daß die Aufnahme von dem
Studirenden selbständig bewirkt und daß die Zeichnungen von ihm eigenhändig
gefertigt sind;
b) bei Perspektiven, daß sie von dem Studirenden selbst konstruirt und gezeichnet sind;
c) bei Entwürfen, daß die dargestellten Gegenstände von dem Studirenden entworfen
und daß die Zeichnungen von ihm eigenhändig angefertigt sind;
ch bei den übrigen Zeichnungen, daß sie von dem Studirenden eigenhändig gefertigt
sind und ob ein Vorbild (Zeichnung, Modell 2c.) dabei benutzt ist.
Werden die Vorlagen von dem Prüfungsamte als genügend befunden, so erfolgt die
Zulassung zur Prüfung unter Ansetzung der Prüfungstage; andernfalls wird dieselbe
unter Angabe der Gründe versagt.
8 24.
Die ersten Hauptprüfungen werden der Regel nach während des ganzen Jahres,
mit Ausnahme der Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Oktober, abgehalten.
Die erste Hauptprüfung umfaßt:
1. Die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufsicht (Klausur) während dreier Tage.
Die zu stellenden Aufgaben sollen dem Studirenden Gelegenheit geben, seine
Fähigkeiten im Entwerfen einfacher Bauten beziehentlich Maschinenanlagen ein-
schließlich ihrer Einzeltheile (für die Studirenden des Hochbaufaches auch im
Darstellen von architektonischen Einzelformen und Ornamenten) zu zeigen.
2. Eine mündliche Prüfung, welche zwei Tage dauert und sich auf folgende Gegen-
stände erstreckt:
A. Für das Hochbaufach.
1. Statik der Saukonstruktionen.
a) Statisch bestimmte und unbestimmte ebene Stabsysteme. Anwendung auf Dach-
und Deckenkonstruktionen. Ermittelung der Grenzspannungen auf rechnerischem
und zeichnerischem Wege. Stabilität der Mauern und Pfeiler gegen Wind-,
Wasser-, Erd= und Gewölbedruck. Statische Untersuchung von Gewölben des
Hochbaues.
b) Statisch bestimmte räumliche Stabsysteme in Anwendung auf Dach= und Decken-
konstruktionen sowie auf Pfeilerbauten.
Z0) Verbindungen bei Holz= und Eisenkonstruktionen.
2. Baukonstruktionslehre.
Die einfacheren Konstruktionen des Hochbaues in ihrem ganzen Umfange,
einschließlich der Gründungen und des inneren Ausbaues.