Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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3. LCand- und Stadtbau. 
Die üblichen Grundrißanordnungen, der konstruktive Aufbau und die Ein— 
richtung von einfachen landwirthschaftlichen Baulichkeiten, von Wohngebäuden 
und von öffentlichen Gebäuden kleineren Umfanges. Die Grundsätze und die 
allgemeine Anordnung der Heizung und Lüftung. 
4. Elemente des Wasser-, Wege-, Brücken- und Maschinenbaues. 
Die in diesen Fächern vorkommenden einfachen Konstruktionen und Anord- 
nungen im allgemeinen, wie die Gefällverhältnisse, die Entwässerung und die 
Querschnitte der Straßen, die Befestigung ihrer Fahrbahnen, die Stauwerke, 
Buhnen und Deckwerke, die kleineren Brücken und Durchlässe, die Maschinen- 
elemente. Allgemeine Anordnung einfacher Dampfmaschinen, der Dampfkessel 
nebst Armaturen sowie die auf Baustellen gebräuchlichen Hülfsmaschinen zur 
Wasserhaltung, zum Einrammen von Pfählen und zum Befördern und Heben 
von Lasten. (Die Berechnung der Maschinen wird nur in allgemeinen Grund- 
zügen in Bezug auf die Leistung und nicht in Bezug auf die Abmessungen ein- 
zelner Theile gefordert.) · 
5. Formenlehre und Geschichte der Baukunst. 
Die Einzelformen der antiken, mittelalterlichen und Renaissance-Bauweise. 
Die geschichtliche Entwickelung der Baukunst in ihren Hauptabschnitten. Die 
allgemeine Gestaltung des Grundrisses und des Aufbaues der wichtigeren Bau— 
werke aller Zeiten sowie die dazu gehörigen Konstruktionen. 
6. Baumaterialienlehre und Bautechnologie. 
Gewinnung, Herstellung, Bearbeitung und Verwendung aller wichtigen Bau- 
materialien und deren wesentliche Eigenschaften. 
B. Für das Ingenieurbaufach. 
1. Statik der Saukonstruktionen. 
a) Statisch bestimmte und unbestimmte ebene Stabsysteme und Blechträger. Anwendung 
auf Balken-, Bogen= und Hängebrücken, sowie auf Dach= und Deckenkonstruktionen. 
Ermittelung der Grenzspannungen auf rechnerischem und zeichnerischem Wege. 
Nebenspannungen. Stabilität der Mauern und Pfeiler gegen Wind-, Wasser-, 
Erd= und Gewölbedruck. Statische Untersuchung gewölbter Bauwerke. 
b) Statisch bestimmte räumliche Stabsysteme in Anwendung auf Dach= und Decken- 
konstruktionen und Pfeilerbauten. 
c) Verbindungen bei Holz und Eisenkonstruktionen.
	        
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