Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Nr. 49. Bekanntmachung, 
die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Eisenbahnen 
betreffend; 
vom 25. Mai 1898. 
Das Finanz-Ministerium hat die Geschäfte eines Kommissars für den Bau 
J. 
der normalspurigen Nebenbahn 
von Altenhain nach Seelingstädt 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Elterich in Dresden; 
I. 
der normalspurigen Nebenbahn 
von Altenburg nach Langenleuba 
dem Mitgliede der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrathe Klinger in Dresden 
übertragen. 
Den genannten Kommissaren ist die Befugniß ertheilt worden, sich in Behinderungs- 
fällen gegenseitig zu vertreten. 
Ferner ist 
III. 
für den Bau einer schmalspurigen elektrisch zu betreibenden Straßenbahn von 
Dresden nach Kötzschenbroda, 
soweit es sich um den Grunderwerb und die damit verbundenen Geschäfte handelt, das 
Mitglied der Generaldirektion der Staatseisenbahnen 
Finanzrath Elterich, 
in Bezug auf alle übrigen Geschäfte aber
	        
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