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Fünfter Abschnitt.
Polizeiliche Vorschriften.
Gesindeverzeichif . ..§99
Pflicht zur Führung eines Dienstbuchs .. §§ 100, 101
Meldung des Dienstwechsels bei der Polizei .. . § 102
Verwahrung des Dienstbuchs ... . . 8103
Das Dienstbuch betreffende Pflichten der Dienstherrschaft .. .§104
RechtdesGesmdesaufemDIenjtzeugmß.. .. . 8 105
Inhalt des Zeugnisses . . . 8 106
Vertretung wahrheitswidriger Zeugnisse .. § 107
Anrufung der Polizeibehörde bei Verweigerung des Zeugnisses und bei Beschwerden über den
Inhalt eines solchen . .. .. ..§108
Abhandenkommen des Dienstbuch 8 109
Bezug und Ausstellung der Dienstbücher § 110
Sechster Abschnitt.
Vom Verfahren in Gesindesachen.
Gesindesachen gehören:
a) entweder vor das Gericht ...........§111
b) oder vor die Polizeibehörde 82s 112, 113
Siebenter Abschnitt.
Schlußbestimmungen.
Verwendung von Strafgeldrren . ..... . §114
Aufhebung früherer Vorschriften 8 115
Die mit der Ausführung der Revidirten Gesindeordnung beauftragte Behörde . .8116
Hierüber als Anhang zur Revidirten Gesindeordnung:
O Formular zu einem Gesindedienstvertrage.
5Verzeichniß des in Diensten stehenden Gesindes.
#Formular zu einem Gesindezeugnißbuch.
Formular zu einem in das Buch einzuschreibenden Zeugnisse.