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C. Bestellung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld
3Z20 Prozent
des Forderungs= oder Kapitalsbetrags oder der Ablösungssumme ohne
Rücksicht auf Nebenleistungen.
Der Steuersatz ermäßigt sich auf
120 Prozent
bei Sicherungshypotheken, sowie wenn die Bestellung erfolgt anläßlich der
Uebertragung des Eigenthums oder wegen einer Forderung, für welche
der Schuldverschreibungsstempel nach Pos. A bereits entrichtet worden oder
nach den Bestimmungen unter F Nr. 17 und 18 nicht zu entrichten ist.
Anmerkungen.
Wird eine Sicherungshypothek in eine gewöhnliche Hypothek umgewandelt, so ist der
Unterschiedsbetrag zwischen der Steuer für die letztere und derjenigen für die erstere nach-
zuentrichten.
Bei der Bestellung einer Gesammthypothek ist der Stempel nur einmal zu entrichten.
Die Vertheilung einer Gesammthypothek auf die einzelnen Grundstücke bleibt stempelfrei.
Die Umwandlung der Hypothek in eine Grundschuld oder dieser in eine Rentenschuld
oder umgekehrt unterliegt der Besteuerung nicht.
Wird vor oder nach der Bestellung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld über
das der Bestellung zu Grunde liegende Rechtsverhältniß eine besondere Schuldurkunde aus-
gefertigt, so bleibt diese von dem unter A geordneten Schuldverschreibungsstempel frei, dafern
für die Bestellung der Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld der Stempel nach Höhe von
#05 Prozent entrichtet worden ist.
l). Schenkungen unter Lebenden, einschließlich der zur Vergeltung von Dienst-
leistungen gemachten und der mit Auflagen beschwerten,
a) wenn sie an Personen, Anstalten oder für Zwecke erfolgen, bei denen
Befreiung von der Erbschaftssteuer eintritt,
110 Prozent
vom Werthe der Schenkungen;
b) außerdem nach denselben Sätzen, welche davon zu entrichten wären,
wenn der Schenker die Zuwendung letztwillig verordnet hätte und
der Anfall derselben eingetreten wäre.
Anmerkungen.
Für die Entrichtung des Schenkungsstempels haften der Schenker und der Beschenkte
als Gesammtschuldner.
Bei den mit einer Auflage beschwerten Schenkungen kommt der Werth der Auflage in
Abzug wenn die Auflage bestimmt bezeichnet und nach Geld zu veranschlagen ist.
rfolgt aber eine Schenkung zur Vergeltung von Dienstleistungen, so ist der Werth der
Diengtleistungen bei der Feststellung des Werths der Schenkung außer Berücksichtigung zu
assen.
E. Versicherungsverträge, sofern sie sich auf Personen, die in Sachsen auf-
hältlich oder staatsangehörig sind, oder auf Gegenstände, die in Sachsen
befindlich sind, oder auf sächsische Schiffe beziehen, und zwar: