Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Kauf-, Tauschverträge, Auflassungen und Abtretungen, welche zwischen 
Theilnehmern an einer Erbschaft unter sich zum Zwecke der Erb- 
theilung geschlossen werden, 
die dem Wechselstempel unterliegenden Urkunden und die auf den- 
selben vorkommenden Abtretungen und Verbürgungen, 
Bekenntnisse über den Empfang und die Rückzahlung von Einlagen 
in den Sparkassen= und Kontokorrentbüchern der von den Gemeinden 
verwalteten Sparkassen und der eingetragenen Genossenschaften, 
# Urkunden über solche Darlehne, welche gegen Verpfändung von edlen 
Metallen, Waaren, Wechseln oder Werthpapieren gegeben werden, 
.Vergleiche, welche in anhängigen Prozessen oder in gütlichen und 
kostenfreien Verhören über den Streitgegenstand abgeschlossen 
werden, 
Kauf-, Tausch-, Bau= und Lieferungsverträge, welche ausschließlich 
zum Zwecke der Herstellung, Erneuerung, Erweiterung oder Aus- 
besserung öffentlicher Gebäude, Wege, Brücken, Schleusen und 
Wasserleitungen abgeschlossen werden, sowie Auflassungen oder Ver- 
gleiche, welche lediglich eine solche Herstellung rc. betreffen, in jedem 
Falle jedoch nur dann, wenn die zu der Herstellung rc. Verpflichteten 
oder deren gesetzliche Vertreter an dem betreffenden Rechtsgeschäfte 
unmittelbar theilnehmen, 
Verträge, welche zur Ausführung von Ablösungen, Gemeinheits- 
theilungen und Grundstückenzusammenlegungen geschlossen und im 
Sinne der betreffenden Gesetze durch die Geschäfte unmittelbar ver- 
anlaßt werden, im Gegensatze zu denjenigen, welche damit nur in 
einem zufälligen Zusammenhange stehen, 
Urkunden über die Bestellung von Dienstkautionen, 
Versicherungsscheine der Landes-Immobiliar-Brandversicherungs- 
anstalt und Versicherungsverträge, die von den in der Armee be- 
ziehentlich bei der Militärverwaltung etatsmäßig angestellten, zur 
Versicherung verpflichteten Offizieren, Sanitätsoffizieren und oberen 
Beamten, sowie von Unteroffizieren und unteren Beamten des 
aktiven Dienststandes mit der Lebensversicherungsanstalt für die 
Armee und Marine abgeschlossen werden, 
Abtretungen von Hypothekenforderungen, Grundschulden oder Renten- 
schulden,
	        
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