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VII.
Signale am Zuge.
17. Kennzeichnung der Spitze des Zuges:
b) wenn der Zug ausnahmsweise auf dem nicht für die Fahrtrichtung bestimmten Gleise
einer zweigleisigen Bahnstrecke fährt, oder wenn er auf eingleisiger Bahn ein nicht
angesagter Sonderzug oder ein Zug ist, der zur Vorfahrt über eine fahrplan—
mäßige Kreuzungsstation hinaus berechtigt ist, ohne daß die Kreuzung daselbst statt-
gefunden hat:
bei Tage: bei Dunkelheit:
(Signalbild wie bisher). (Signalbild wie bisher).
18. Kennzeichnung des Schlusses des Zuges (Schlußsignal#:
bei Tage:
(Signalbild).
An der Hinterwand des letzten Wagens eine roth und weiße runde Scheibe und
außerdem am letzten Wagen zwei nach vorn und hinten sichtbare Laternen oder viereckige
Scheiben. Für einzeln fahrende Lokomotiven auf freier Bahn genügt die roth und weiße
runde Scheibe. » «
bei Dunkelheit:
(wie bisher).
19. Es folgt ein Sonderzug nach:
bei Tage:
(Signalbild).
Signal 18 mit der Abänderung, daß die Laternen oder viereckigen Scheiben auf
einer oder auf beiden Seiten des Wagens durch grüne runde Scheiben ersetzt werden.
bei Dunkelheit:
(wie bisher).
22. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke untersuchen:
bei Tage:
Ein Zugbediensteter schwingt seine Mütze oder einen anderen Gegenstand dem Wärter
zugewendet oder winkt in Ermangelung eines solchen Gegenstandes dem Wärter in auf—
fallender Weise mit dem Arme.
bei Dunkelheit:
(wie bisher).