Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
11. Stück vom Jahre 1898. 
— — — — n 
  
Inhalt: Nr. 80. Verordnung, die Bezeichnung des Gewichts verpackter Münzen betr. S. 225. — JNr. S1. 
Verordnung, eine Abänderung der auf die Beförderung von feuergefährlichen, nicht zu den Sprengstoffen 
gehörigen Gegenständen 2c. auf der Elbe bezüglichen Verordnung vom 11. Mai 1897 betr. S. 226. — Nr. 82. 
Bekanntmachung über die Rangstellung der Brandversicherungs-Oberinspektoren. S. 227. — JNr. 83. 
Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Herlasgrün betr. S. 227. 
— Nr. 84. Bekanntmachung, das Außerkrafttreten des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Zollverein 
und Großbritannien sowie des zwischen den Zollvereinsstaaten und Großbritannien abgeschlossenen Schiffahrts- 
vertrags betr. S. 228. — Nr. 85. Verordnung, den Nachrichtendienst in Viehseuchenangelegenheiten betr. 
S. 229. — Nr. 86. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Bahnanlagen in Leipzig- 
Anger-Crottendorf und in Leutzsch betr. S. 230. — Nr. 87. Verordnung, die Enteignung von Grund- 
eigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Ostrau betr. S. 231. — Nr. 88. Verordnung, die Namens- 
angaben der Bauberren und Bauleiter bei Neubauten betr. S. 232. — Nr. 89. Bekanntmachung , eine 
Anleihe der Aktiengesellschaft „Jacobiwerk in Meißen“ betr. S. 233. 
  
Nr. 80. Verordnung, 
die Bezeichnung des Gewichts verpackter Münzen 
betreffend; 
vom 22. Juli 1898. 
D. von den Reichsbehörden beabsichtigt wird, das Gewicht der in Beuteln und Rollen 
verpackten Reichsmünzen künftig ausschließlich in Kilogrammen und Grammen (Dezimal- 
stellen) bezeichnen zu lassen, wird hiermit Folgendes verordnet: 
Die Verordnung sämmtlicher Ministerien, die Gewichtsbezeichnung des ver- 
packten Geldes betreffend, vom 28. Dezember 1874 (G.= u. V.-Bl. S. 469) 
wird aufgehoben und die Bestimmung in § 2 unter b der Verordnung sämmt- 
licher Ministerien, die Geldverpackung bei den Staats= und anderen öffentlichen 
Ausgegeben zu Dresden den 10. September 1898. 35
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.