Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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verordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374), sowie in den zu 
deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 
6 3. Von der Anlage wird die Flur 
Herlasgrün 
betroffen. 
Dresden, am 28. Juli 1898. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Vodel. 
  
Nr. 84. Bekanntmachung, 
das Außerkrafttreten des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Zoll- 
verein und Großbritannien sowie des zwischen den Zollvereinsstaaten und 
Großbritannien abgeschlossenen Schiffahrtsvertrags betreffend; 
vom 31. Juli 1898. 
Der Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Zollverein und dem Vereinigten König— 
reich von Großbritannien und Irland vom 30. Mai 1865 (G.= u. V.-Bl. S. 529 
und 537 flg.) ist zufolge Kündigung durch die Königlich Großbritannische Regierung 
mit dem Ablauf des 30. dieses Monats außer Kraft getreten. 
Gleichzeitig ist auch der zwischen den deutschen Zollvereinsstaaten und Großbritannien 
abgeschlossene Schiffahrtsvertrag vom 1 6. August 1865 (G.= u. V.-Bl. 1866 S. 69 flg.) 
in Gemäßheit seines Artikels 6 erloschen. 
Dresden, den 3 1. Juli 1898. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Vodel. 
Effler.
	        
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