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Gesetz- und Verordnungoblatt
für das Königreich Sachsen.
12. Stück vom Jahre 1898.
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Inhalt: Nr. 90. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf der Klingenberg-Colmnitz-Frauensteiner
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Eisenbahn betr. S. 235. — Nr. 91. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Reichenbach betr. S. 236.
— Jr. 92. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für den zweigleisigen Ausbau der Ver-
bindungsbahn llebergabebahnhof Leipzig-Schönefeld betr. S. 236. — Nr. 93. Verordnung, die Zulassung
von Volksschullehrern zum Besuche der Universität Leipzig betr. S. 237. — Nr. 94. Verordnung, Er-
gänzung des Pferde-Aushebungs-Reglements vom 15. Oktober 1886 betr. S. 239.
Nr. 90. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn
Klingenberg-Colmnitz-Frauenstein betreffend;
vom 12. September 1898.
De- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn
Klingenberg-Colmnitz-Frauenstein
am 15. September 1898
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebs auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne
bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Klinger.
Dresden, den 12. September 1898.
Finanz-Ministerium.
Für den Minister:
Dr. Diller.
**“ Wunderlich.
Ausgegeben zu Dresden den 15. Oktober 1898. 37