Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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durch  hoͤchste  Entschließung  vom  15.  d.  M.  die  erledigte  Stelle  eines  evangelischen
  Dekans  und  Pfarrers  in  Blaufelden  dem  Dekan  und  ersten  Stadtpfarrer  in
Künzelsau,  Gleißberg,

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Pfäffingen,  Dekanats  Herrenberg,  dem  Pfarr-Verweser
  Hartmann  in  Untersielmingen,  Dekanats  Stuttgart,

die  erledigte  katholische  Pfarrei  Dietingen,  Dekanats  Rottweil,  dem  Pfarrer
Mock  in  Ober-Eschach,  Dekanats  Ravensburg,  zu  übertragen,

durch  hochstes  Dekret  vom  14.  d.  M.  die  Rechts-Consulenten  von  Steffelin
und  Glaser  in  Ulm  zu  Proburatoren  bei  dem  Gerichtshofe  für  den  Donaukreis  zu
ernennen,  und  «

die  erledigte  Oberamtsgerichts-Aktuarsstelle  in  Wiblingen  dem  Referendär  erster
Elasse  Zirkler  zu  übertragen  geruht.

II.  Verfügungen  der  Departemente.

A)  Der  Departements  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und
des  Innern.

Der  Ministerien  der  auswärtigen  Angelegenheiten  und  des  Innern.

Bekanmmachung,  betreffend  die  vertragsmäßige  Ausdebnung  der  bundesschlußmäßpigen  Abzugsfreiheit
auf  die  nicht  zum  deutschen  Bunde  gehörigen  K.  Oesterreichischen  Staaten,  mit  Ausnahme  von
Ungarn  und  Siebenbürgen.

Da  durch  gegenseitige,  unter  dem  28.  November  1837  zu  Wien  ausgewechselte
Erklrungen  der  K.  Württembergischen  und  der  K.  Oesterreichischen  Regierung  über
die  Ausdehnung  der  bundesschlußmäßig  bestehenden  Abzugs=  und  Nachsteuerfreiheit
auf  die  sämtlichen  nicht  zum  deutschen  Bunde  gehbrigen  K.  Oesterreichischen  Staaten,
mit  alleiniger  Ausnahme  von  Ungarn  und  Siebenbürgen,  namentlich  auf  das  Lombardisch-Venetianische
  Königreich,  Galizien,  Lodomerien,  Dalmatien  und  die  unter
den  General-Commando's  zu  Agram,  Peterwardein  und  Temeswar  stehenden  Militär-