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durch hoͤchste Entschließung vom 15. d. M. die erledigte Stelle eines evangelischen
Dekans und Pfarrers in Blaufelden dem Dekan und ersten Stadtpfarrer in
Künzelsau, Gleißberg,
die erledigte evangelische Pfarrei Pfäffingen, Dekanats Herrenberg, dem Pfarr-Verweser
Hartmann in Untersielmingen, Dekanats Stuttgart,
die erledigte katholische Pfarrei Dietingen, Dekanats Rottweil, dem Pfarrer
Mock in Ober-Eschach, Dekanats Ravensburg, zu übertragen,
durch hochstes Dekret vom 14. d. M. die Rechts-Consulenten von Steffelin
und Glaser in Ulm zu Proburatoren bei dem Gerichtshofe für den Donaukreis zu
ernennen, und «
die erledigte Oberamtsgerichts-Aktuarsstelle in Wiblingen dem Referendär erster
Elasse Zirkler zu übertragen geruht.
II. Verfügungen der Departemente.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und
des Innern.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern.
Bekanmmachung, betreffend die vertragsmäßige Ausdebnung der bundesschlußmäßpigen Abzugsfreiheit
auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen K. Oesterreichischen Staaten, mit Ausnahme von
Ungarn und Siebenbürgen.
Da durch gegenseitige, unter dem 28. November 1837 zu Wien ausgewechselte
Erklrungen der K. Württembergischen und der K. Oesterreichischen Regierung über
die Ausdehnung der bundesschlußmäßig bestehenden Abzugs= und Nachsteuerfreiheit
auf die sämtlichen nicht zum deutschen Bunde gehbrigen K. Oesterreichischen Staaten,
mit alleiniger Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen, namentlich auf das Lombardisch-Venetianische
Königreich, Galizien, Lodomerien, Dalmatien und die unter
den General-Commando's zu Agram, Peterwardein und Temeswar stehenden Militär-