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Die Rekrutirungsstammrollen dienen zur Aufnahme der Namen aller Militär—
pflichtigen derselben Gemeinde oder des gleichartigen Verbandes.
Die alphabetischen Listen dienen zur Aufnahme der Namen aller Militär—
pflichtigen desselben Aushebungsbezirkes.
Die Restantenlisten dienen zur Aufnahme der Namen aller Militärpflichtigen
des Aushebungsbezirkes, über welche nach Ablauf ihres dritten Militärpflichtjahrs
noch nicht endgültig entschieden ist.
.Die Vorstellungslisten dienen zur Aufnahme der Namen der Militärpflichtigen, über
welche eine endgültige Entscheidung herbeigeführt werden kann oder muß.
Die Anlage von Hülfslisten zur Erleichterung des Musterungsgeschäfts ist gestattet.
Alle Beläge, auf Grund deren die Streichung Militärpflichtiger aus den Grundlisten
stattfindet, sind dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission auszuhändigen und von
diesem in gesonderten Heften den alphabetischen oder Restantenlisten beizufügen und
aufzubewahren.
Streichungen aus den Grundlisten müssen derart stattfinden, daß sowohl die Namen
als auch alle Bemerkungen leserlich bleiben.
Zu allgemeinen Erlassen über die Listenführung und zur Anordnung etwaiger durch
besondere Verhältnisse bedingter Abweichungen von den in diesem Abschnitt getroffenen
Bestimmungen ist für die Grundlisten nur die in der dritten Instanz fungirende
Civilbehörde,) für die Vorstellungslisten nur die Ersatzbehörde dritter Instanz inner-
halb ihres Geschäftsbereichs befugt.
8 45.
Rekrutirungsstammrollen im Allgemeinen.
. Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben unter Kontrole der
Ersatzbehörden Rekrutirungsstammrollen über alle Militärpflichtigen (8 46, 3) zu
führen oder unter ihrer Verantwortung führen zu lassen.
R. M. G. 831.
. Die Rekrutirungsstammrollen werden auf Grund der Cibvilstandsregister, der nach
8 25 zu erstattenden Anmeldungen und amtlicher Ermittelungen geführt.
R. M. G. 832.
. Die Rekrutirungsstammrollen sind unter sicherem Verschluß aufzubewahren und bei
eintretender Gefahr schleunigst in Sicherheit zu bringen.
Die Regelung und Kontrole der Führung der Rekrutirungsstammrollen innerhalb des
Aushebungsbezirkes ist Sache des Civilvorsitzenden der Ersatzkommission. Derselbe
*) In Württemberg der Ober-Rekrutirungsrath.