Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Sind ausnahmsweise Militärpflichtige älterer Jahrgänge zur Anmeldung ge- 
kommen, so ist entweder ein bezüglicher Auszug aus den Rekrutirungsstammrollen, 
in welche sie eingetragen, oder es sind letztere selbst beizufügen. 
Außerdem werden beigefügt: 
a) die Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in die Rekrutirungsstamm- 
rollen des laufenden Jahres aufgenommenen Militärpflichtigen enthalten 
(Ziffer 7 al; 
b) die über Todesfälle eingegangenen Benachrichtigungsschreiben (Ziffer 7 b und 9). 
Insoweit eine unmittelbare Uebertragung der Geburts= und Sterbefälle aus 
den Civilstandsregistern stattgefunden hat (Ziffer 10), ist an Stelle der Auszüge 
und Benachrichtigungsschreiben eine Bescheinigung des betheiligten Beamten darüber 
beizufügen, daß die Uebertragung vollständig und richtig erfolgt ist. 
12. Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission sendet die Rekrutirungsstammrollen, nach- 
dem sie zur Aufstellung der alphabetischen Liste benutzt (8§ 47,4) und nach den 
eingegangenen Mittheilungen berichtigt sind (§ 49,5), an die Vorsteher der Ge- 
meinden 2c. zurück. 
Die weitere Vervollständigung der Rekrutirungsstammrollen erfolgt bei Ge- 
legenheit des Musterungsgeschäfts (§ 61, ). 
13. Von jeder im ferneren Verlaufe des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militär- 
pflichtigen in die Rekrutirungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Ver- 
änderung und von jeder Anmeldung eines Militärpflichtigen in Folge Aufenthalts- 
wechsels (§ 25,9) hat der zur Führung der Rekrutirungsstammrolle Verpflichtete 
dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission behufs Berichtigung der alphabetischen 
Listen oder der Restantenlisten sofort Mittheilung zu machen (8 47, ). 
14. Die Streichung eines Mannes in der Rekrutirungsstammrolle darf nur mit Ge- 
nehmigung des Civilvorsitzenden der Ersatzkommission stattfinden. 
15. Ueber Führung der Rekrutirungsstammrollen in großen Städten siehe § 47, 11. 
16. Ueber Vernichtung der Rekrutirungsstammrollen siehe § 48,6. 
§ 47. 
Alphabetische Listen. 
1. Das Ersatzgeschäft wird auf die alphabetische Liste des laufenden Jahres und auf 
diejenigen der beiden vorhergehenden Jahre gegründet. 
2. Jede alphabetische Liste ist die Zusammenstellung aller in den Rekrutirungsstamm= Ma#- 6 
rollen eines Jahres enthaltenen Militärpflichtigen für den Aushebungsbezirk. * s 
Sie wird nach demselben Muster wie die Rekrutirungsstammrollen geführt. *-
	        
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