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Abschnitt VII.
Vorbereitungsgeschäft.
§ 56.
Vorbereitungsgeschäft im Allgemeinen.
Das Vorbereitungsgeschäft (§ 3, 2) umfaßt den Zeitraum vom Jahresbeginn bis zum
Musterungsbeginn.
uWährend dieses Zeitraums erfolgt:
a) die Aufstellung der Grundlisten des laufenden Jahres und die Berichtigung
alterer Grundlisten,
b) die Fertigung und Einreichung der zur Leitung des Ersatzgeschäfts erforderlichen
Nachweisungen (Vorbereitungseingaben),
0) die Vorbereitung der Rundreise der Ersatzkommission.
857.
Aufstellung der Grundlisten.
. Die Vorsteher der Gemeinden oder gleichartigen Verbände haben alljährlich im Monat
Januar durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere orts—
übliche Weise die zur Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle verpflichteten Militär—
pflichtigen sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot= oder Fabrikherren 2c. zur
Befolgung der im § 25 enthaltenen Bestimmungen auffordern zu lassen.
Alle Militärpflichtigen, welche sich zur Stammrolle anmelden oder angemeldet werden,
sind nach vorheriger Prüfung ihrer Papiere) sogleich einzutragen, oder es ist ihnen
eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung zu ertheilen.
Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Rekrutirungsstammrollen siehe 88 45
und 46.
Ueber die Einreichung der Rekrutirungsstammrollen 2c. an die Civilvorsitzenden der
Ersatzkommissionen siehe 8 46, 11.
Ueber die Aufstellung der alphabetischen Liste des laufenden Jahres und die Berich-
tigung der alphabetischen Listen der beiden Vorjahre siehe § 47.
Ueber die Aufstellung und Berichtigung der Restantenlisten siehe § 48.
Insoweit die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission Hülfslisten für ihren Gebrauch
erforderlich erachten, lassen sie dieselben durch ihr Büreaupersonal anfertigen (8 44,).
*7) Di Vorschrift der Anmerkung?) zu § 46, ist auch hier zu beachten.