Muster 3. — 346 —
eder Vorstellungsliste
für 19
Der (Stand und Gewerbe)
geborennaan —— —
(Kreis, Regierungsbezirk,
wird hiermit dem Landsturm ersten Aufgebots zum Dienste kuo
Die Landsturmpflichtigen unterliegen in Friedenszeiten keiner militärischen Kontrole.
herangezogen werden.
Die Einziehung erfolgt alsdann in der Regel nach Jahresklassen. Die Mannschaften
Vorschriften, insbesondere sind dieselben den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarstraf-
machung angegebenen Zeit bei der Ortsbehörde ihres Aufenthalts zur Landsturmrolle an.
Wohnsitzes oder in Ermangelung des letzteren bei dem Civilvorsitzenden zu melden, dessen
ordnung, durch welche der Landsturm aufgelöst wird, hört die Pflicht zum Diensteintritt für die
Landsturmpflichtige, welche durch Konsulatsbescheinigungen nachweisen, daß sie in einem
Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außer-
Gesuche sind an den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission desjenigen Aushebungsbezirkes zu
Entscheidungen sind endgültige. Nach Erlaß des Aufrufs sind derartige Gesuche unzulässig.
Mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebens-
sturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten fünfundvierzigsten Lebensjahr,
Dieser Schein dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
Hber-
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Der Militärvorsitzende.
Original kostenfrei.