Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

— 371 — Muster 11. 
Muster 11 zu § 67. 
- Toosungstchein. 
Der Militärpflichtiiie (Stand oder Gewerbbe . . . .. (Vor= und 
Familiennamen). . . . . . .. . ... „ geboren am . . ten .. ... 18 zu (Ort, Kreis, 
HeeerrrrrrEE-79 
Regierungsbezirk, Bundesstaat), hat bei der Loosung im Aushebungsbezirk 
die Nummer . . . . (geschrieben) . . . . erhalten. 
      
  
  
   
  
  
Derselbe erschien zur Musterung Körperliche 
  
Fehler 
  
  
  
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Im Aushebungsbezirk Brigadebe zirk hat Vorläufige Entscheidung Bemerkungen 
Jahre Nr der ¶hebetischen vigadebezirt gemessen, Der Ersatzkommission 
1 
  
  
  
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Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig. 
Inhaber bleibt verpflichtet, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar jedes Jahres unter Vorzeigung dieses 
Scheines bei der Ortsbehörde zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. 
Die jährliche Anmeldung ist so lange zu wiederholen, bis Inhaber eine endgültige Entscheidung über seine Dienstverpflichtung 
durch die Ersatzbehörden erhalten hat, mithin entweder einem Truppen= oder Marinetheile zur Einstellung überwiesen oder 
durch Empfang eines besonderen Militärpapiers oder Scheines von der Wiederholung der Anmeldung entbunden ist. 
Wechselt Inhaber im Laufe eines der Jahre, in welchem er sich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle angemeldet 
bezw. anzumelden hat, den dauernden Aufenthaltsort oder Wohnsitz, so hat er dieses behufs Berichtigung der Rekrutirungs- 
1901. 59
	        
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