Muster 22, 23. — 386 —
Muster 22 zu § 128.
Tiste
der im Bezirke dern .. (Eisenbahnverwaltung .. . angestellten Beamten und Arbeiter,
welche von dem Bezirkskommandod kontrolirt werden und bis zum 1. April 19
vom Waffendienste zurückzustellen sind.
1 22 3. 4. 5. 6. 7.
Stellung Militär- Wann und bei Wohnort
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Muster 23 zu § 128.
Wescheinigung
über Anstellung im Dienste der (Bezeichnung der Eisenbahn).
Der (Vor= und Familiennamen), welcher nach Ausweis seiner Militärpapiere im Bereiche des Bezirkskommanno
kontrolirt wird, ist als (Stellung oder Funktion im Eisenbahndienste) bei der unterzeichneten Eisenbahnverwaltung angestellt
und daher vom Waffendienste zurückzustellen.
(Ort, Datum.)
(Bezeichnung der Eisenbahnverwaltung.)
Stempel.)
Inhaber ist, sofern er im Eisenbahndienst verbleibt, bis zum 1. April vom Waffendienste zurückgestellt
(Ort, Datum.)
(Bezeichnung des Bezirkskommandos.)
(Stempel.)
Anmerkung.
Biei Bescheinigungen über Anstellung von ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots sind
die Worte „kontrolirt wird“ zu streichen und dafür zu setzen: „seinen Wohnsitz hat".