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Nr. 10. Bekanntmachung,
eine Abänderung der Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt
betreffend;
vom 1. Februar 1901.
Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat vom 1. April 1901 an
eine anderweite Festsetzung der Prüfungsgebühren für die nach der Ordnung der Prüfung
für das höhere Schulamt vom 19. Juli 1899 (G.= u. V.-Bl. S. 128 flg.) abzulegenden
Prüfungen beschlossen.
Vom angegebenen Zeitpunkte an erhält die Bestimmung in § 40 unter 2 dieser
Prüfungsordnung folgenden Wortlaut:
2. Die Gebühren betragen mit Ausschluß der Kosten des für das Zeugniß
anzuwendenden Stempels für eine vollständige Erst= oder Wiederholungsprüfung
ingleichen für die in § 38 vorgesehene Prüfung je 50./ für eine Ergänzungs-
oder Erweiterungsprüfung je 25.7.
Dresden, den 1. Februar 1901.
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts.
v. Seydewitz.
Kotte.
Nr. 11. Bekanntmachung,
eine Abänderung der Ordnung der pädagogischen Prüfung an der
Universität Leipzig betreffend;
vom 1. Februar 1901.
De Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts hat vom 1. April 1901 an
eine anderweite Festsetzung der Prüfungsgebühren für die nach der Ordnung der päda-
gogischen Prüfung an der Universität Leipzig vom 8. September 1899 (G.= u. V.-Bl.
S. 424 flg.) abzulegenden Prüfungen beschlossen. 1
Vom angegebenen Zeitpunkte an erhält der letzte Absatz von § 26 dieser Prüfungs-
ordnung folgenden Wortlaut: