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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
4. Stück vom Jahre 1901.
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Juhalt: Nr. 17. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Mylau-Lengenfelder
Eisenbahn betr. S. 37. — Nr. 18. Bekanntmachung, das Verzeichniß der den Militäranwärtern im König-
lich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betr. S. 38. — Nr. 19. Verordnung, eine Aenderung
der Gerichtsbarkeit betr. S. 43. — Nr. 20. Bekanntmachung, Aenderungen der Postordnung betr. S. 44.
— Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betr.
S. 47.
Nr. 17. Verordnung,
die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen
Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld betreffend;
vom 26. März 1901.
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der von den Ständen ertheilten Er-
mächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs Erbauung einer normal-
spurigen Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld nebst Anschlußgleisen andurch verordnet,
was folgt:
1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er-
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl.
S. 371 flg.), und, soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen er-
litten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften finden auch Anwendung auf den Bau
der obenbezeichneten Bahn nebst Anschlußgleisen.
#62. Hinsichtlich des bei der Enteignung zu beobachtenden Verfahrens ist allent-
halben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum
Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung
ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind.
Ausgegeben zu Dresden, den 2. Mai 1901. 8