Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
4. Stück vom Jahre 1901. 
  
  
  
  
  
  
  
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Juhalt: Nr. 17. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Mylau-Lengenfelder 
Eisenbahn betr. S. 37. — Nr. 18. Bekanntmachung, das Verzeichniß der den Militäranwärtern im König- 
lich Sächsischen Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betr. S. 38. — Nr. 19. Verordnung, eine Aenderung 
der Gerichtsbarkeit betr. S. 43. — Nr. 20. Bekanntmachung, Aenderungen der Postordnung betr. S. 44. 
— Nr. 21. Bekanntmachung, die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte betr. 
S. 47. 
  
Nr. 17. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen 
Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld betreffend; 
vom 26. März 1901. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund der von den Ständen ertheilten Er- 
mächtigung wird von dem Ministerium des Innern behufs Erbauung einer normal- 
spurigen Nebenbahn von Mylau nach Lengenfeld nebst Anschlußgleisen andurch verordnet, 
was folgt: 
1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu Er- 
bauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur Grenze 
zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. V.-Bl. 
S. 371 flg.), und, soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen Abänderungen er- 
litten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften finden auch Anwendung auf den Bau 
der obenbezeichneten Bahn nebst Anschlußgleisen. 
#62. Hinsichtlich des bei der Enteignung zu beobachtenden Verfahrens ist allent- 
halben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungsverordnung zum 
Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374) sowie in den zu deren Erläuterung 
ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 
  
Ausgegeben zu Dresden, den 2. Mai 1901. 8
	        
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