Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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Nr.  25.  Verordnung
zu  Ausführung  des  Gesetzes,  die  Errichtung  eines  Amtsgerichts  in  Aue
betreffend;
vom  24.  April  1901.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  wird  zu  Ausführung  des  Gesetzes,  die  Errichtung  eines
Amtsgerichts  in  Aue  betreffend,  vom  23.  April  1901  verordnet,  was  folgt:

1.
Das  Amtsgericht  Aue  tritt  mit  dem  1.  November  1901  in  Wirksamkeit.

2.
Dem  Amtsgerichte  Aue  werden  vom  1.  November  1901  an

a)  vom  Bezirke  des  Amtsgerichts  Schneeberg

Aue  einschließlich  der  früheren  Ortschaft  Zelle  mit  Rittergut  Klösterlein,  niederem
und  oberem  Bechergut,  Bergfreiheit,  Sand  und  Schmelzhütten,  sowie

Auerhammer  mit  Brünlasgut,

b)  vom  Bezirke  des  Amtsgerichts  Schwarzenberg
Bockau  mit  Conradswiese,  sowie  das
Bockauer  Forstrevier

überwiesen.

Die  bis  zum  31.  Oktober  1901  bei  den  Amtsgerichten  Schneeberg  und  Schwarzenberg
  anhängig  gewordenen  streitigen  und  nichtstreitigen  Rechtssachen,  die,  wenn  das
Amtsgericht  Aue  schon  früher  in  Wirksamkeit  getreten  wäre,  bei  diesem  anhängig  zu
machen  gewesen  wären,  sind  vom  1.  November  1901  an  beim  Amtsgerichte  Aue  fortzustellen.
  Fedoch  verbleibt  den  Amtsgerichten  Schneeberg  und  Schwarzenberg  die  Vollstreckung
  der  Freiheitsstrafen,  die  in  den  auf  das  Amtsgericht  Aue  übergehenden  Strafsachen
  erkannt  und  bis  zum  31.  Oktober  1901  angetreten  worden  find.

4.
Der  Bezirk  des  Amtsgerichts  Aue,  das  dem  Landgerichte  Zwickau  untersteht,  bleibt
den  bei  diesem  Landgerichte  bestehenden  Kammern  für  Handelssachen  zugetheilt.
Dresden,  den  24.  April  1901.

Ministerium  der  Juftiz.

Schurig.  Kurth.