Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Tage. Sie zeigen ohne nachweisbare Ursache Unruhe, Aufregung oder Abstumpfung, 
Muskelzittern, hohes Fieber, Atembeschwerden, gesträubtes Haar, mangelnde Freßlust, 
Störung des Wiederkäuens, leichtes Aufblähen; die Ausflüsse aus den natürlichen Körper- 
öffnungen können mit geringen Mengen Blut vermischt sein. In manchen Fällen findet 
man schnell wachsende Anschwellungen oder umschriebene Knoten an der Körperoberfläche; 
die letzteren sind anfänglich heiß und schmerzhaft, später kalt und schmerzlos. 
Das Blut ist dunkelrot, teerartig. Das Muskelfleisch kann dunkelrot gefärbt, weich 
und mit Blutungen durchsetzt sein. Unter der Haut finden sich gelbe, sulzige Massen, 
gelbe, wässerige Flüssigkeit oder rotsulzige Einlagerungen. Die Milz ist in den meisten 
Fällen gleichmäßig oder beulig stark geschwollen, schwarzrot, weich, auf der Schnittfläche 
entleert sich teerartiges Blut. Unter den serösen Häuten und in der nicht selten ent- 
zündeten Darmschleimhaut machen sich häufig Blutpunkte bemerkbar. Beim Schweine 
ist das gesamte Bindegewebe am Halse wässerig-blutig durchtränkt. 
In vielen Fällen sind die erwähnten Kennzeichen der Krankheit nur undeutlich vor- 
handen oder es fehlen manche derselben. Als der Milzbrandkrankheit besonders verdächtig 
haben zu gelten alle Rinder, deren Milz geschwollen und erweicht ist, welche blutigen 
Durchfall hatten und bei denen die Darmschleimhaut geschwollen, mit Blutpunkten oder 
Blutstreifen besetzt ist und ein schokoladenfarbener bis schwarzroter, blutiger Darminhalt 
gefunden wird. 
Auf Milzbrand ist namentlich zu achten bei Rindern, Schafen und Ziegen (8 8). 
Die Schlachtung ist zu verbieten (§ 9). Der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten 
(§§ 14, 32). Die Fleischbeschau bleibt dem Tierarzte vorbehalten (§ 31). Der Be- 
schauer hat Hände und Arme gründlich zu reinigen und zu desinfizieren (§ 16); vergl. 
auch Anhang Nr. 2. Diese Schutzmaßregel ist überhaupt allen beim Schlachten behilf- 
lich gewesenen Personen dringend zu empfehlen. Personen, welche Wunden an den 
Händen haben, sollten, auch wenn die Verletzungen nur unbedeutend sind, ohne Verzug 
die Hilfe des Arztes in Anspruch nehmen. Die Gefahr der übertragung des Milzbrandes 
von Tier auf Mensch beim Abhäuten und Zerlegen von Tieren ist sehr groß; der Milz- 
brand ist auch beim Menschen eine schwere, oft tödliche Krankheit. 
2. Der Rauschbrand. 
Für diese Krankheit sind fast ausschließlich die Rinder (zwischen 1 und 4 Jahren) 
empfänglich; in seltenen Fällen wird sie bei Schafen und nur ganz ausnahmsweise bei 
anderen Tierarten beobachtet. Die Krankheit endet fast immer nach 1½ bis 3 Tagen 
tödlich. 
Bei der Lebendbeschau fallen die große Abstumpfung der Tiere infolge hohen 
Fiebers sowie flache, teigige, beim Uberstreichen knisternde („rauschende"), sich rasch aus- 
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