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II.
Einteilung
des
Rönigreichs Sachsen
nach
strikten der Ergänzungs
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Di steuerkommissionen.
Bezeichnung Nr.
des des Der Ergänzungssteuerkommissionsdistrikt umfaßt: Anmerkungen
Steuerbezirks Distrikts
I. Steuerkreis Dresden.
Dippoldiswalde Den ganzen Steuerbezirk Dippoldiswalde.
1 Den Amtsgerichtsbezirk Radeberg.
U
Die rechts der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Die Stadt Dresden ist von
Z der Zuständigkeit der Er-
Dresden und von den links der Elbe gelegenen Orten des änzungssteuerkommission
Amtsgerichtsbezirks Dresden die Ortschaften Blasewitz, Leuben, ausgenommen.
Dresden . Dobritz, Laubegast und Tolkewitz.
3 Die links der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Dresden Siehe Anmerkung zu Nr. 2.
mit Ausnahme der dem 2. Distrikt zugeteilten Ortschaften.
4 Die Amtsgerichtsbezirke Döhlen und Tharandt.
1 Die Stadt Freiberg und die Orte Freibergsdorf, Friedeburg,
Lößnitz und Loßnitz.
2 Den Amtsgerichtsbezirk Freiberg mit Ausnahme der dem 1. Distrikt
Freiberg zugeteilten Ortschaften, sowie den Amtsgerichtsbezirk Brand.
3 Den Amtsgerichtsbezirk Sayda und die zum Steuerbezirke Freiberg
gehörigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Olbernhau.