Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

— 274 — 
II. 
Einteilung 
des 
Rönigreichs Sachsen 
nach 
strikten der Ergänzungs 
rVszi — —.— 44 
. ä .. ... — — — — — 
Di steuerkommissionen. 
        
Bezeichnung Nr. 
des des Der Ergänzungssteuerkommissionsdistrikt umfaßt: Anmerkungen 
Steuerbezirks Distrikts 
  
I. Steuerkreis Dresden. 
Dippoldiswalde Den ganzen Steuerbezirk Dippoldiswalde. 
  
1 Den Amtsgerichtsbezirk Radeberg. 
  
U 
Die rechts der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Die Stadt Dresden ist von 
Z der Zuständigkeit der Er- 
Dresden und von den links der Elbe gelegenen Orten des änzungssteuerkommission 
Amtsgerichtsbezirks Dresden die Ortschaften Blasewitz, Leuben, ausgenommen. 
Dresden . Dobritz, Laubegast und Tolkewitz. 
  
  
3 Die links der Elbe gelegenen Orte des Amtsgerichtsbezirks Dresden Siehe Anmerkung zu Nr. 2. 
mit Ausnahme der dem 2. Distrikt zugeteilten Ortschaften. 
  
  
  
4 Die Amtsgerichtsbezirke Döhlen und Tharandt. 
  
1 Die Stadt Freiberg und die Orte Freibergsdorf, Friedeburg, 
Lößnitz und Loßnitz. 
2 Den Amtsgerichtsbezirk Freiberg mit Ausnahme der dem 1. Distrikt 
Freiberg zugeteilten Ortschaften, sowie den Amtsgerichtsbezirk Brand. 
  
3 Den Amtsgerichtsbezirk Sayda und die zum Steuerbezirke Freiberg 
gehörigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Olbernhau. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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