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leichtere Oden des Horaz, Abschnitte aus Virgils Äneide. Das Hauptaugenmerk ist bei
der Lektüre, der möglichst 3 Wochenstunden zu widmen sind, auf den Inhalt und die Kunst—
form zu richten; besonders wichtige Abschnitte der Staatsaltertümer und das Einschlagende
aus den Privataltertümern sind im Anschlusse an Gelesenes kurz zu behandeln. Beim
Lesen der Dichter ist die metrische Form gebührend zu beachten. Das Übersetzen ins
Deutsche ohne Vorbereitung ist öfters zu üben.
Planmäßiges Übersetzen ins Latein aus einem Ubungsbuche mit (leichten) zusammen-
hängenden Stücken; dabei Befestigung und Ergänzung der in den früheren Klassen er-
worbenen grammatischen und stilistischen Kenntnisse.
Im Jahre 16 bis 18 schriftliche Arbeiten, überwiegend Übersetzungen aus dem
Latein, bei denen auf gutes Deutsch bei möglichst engem Anschlusse an die Urschrift zu
halten ist. Scripta und Extemporalia je nach dem Stande der Klasse häufiger oder seltener.
Der wahlfreie Ergänzungsunterricht im Latein (je 2 Stunden in den
Primen, siehe §§ 1 und 2) hat es als seine Hauptaufgabe anzusehen, die Lektüre durch
tiefere Einführung in die klassische Literatur und Durchnahme einzelner nachklassischer
Schriftwerke zu ergänzen. Vornehmlich haben dabei in Betracht zu kommen: 1 bis 2
größere Reden Ciceros, schwierigere Oden und einzelne ausgewählte Sermonen des Horaz,
Abschnitte aus den Annalen des Tacitus. Besonderes Gewicht ist bei dieser Lektüre auf
die weitere Einführung in die römischen Staats= und Privataltertümer zu legen, soweit
die gelesenen Schriften dazu Anlaß geben. Daneben hat der Unterricht wohl auch darauf
bedacht zu sein, durch gelegentliche Ubungen das grammatisch-stilistische Wissen der
Schüler zu befestigen und zu ergänzen, sich aber davor zu hüten, diese Nebenaufgabe in
den Mittelpunkt zu rücken.
Mit Hausaufgaben sind die Teilnehmer an diesem Unterrichte so wenig wie möglich
zu belasten. Die zeitraubende Vorbereitung auf die zu lesenden Texte ist ihnen in der
Regel zu ersparen; es wird Sache des Lehrers sein, das zum Verständnisse jedes Ab-
schnitts Erforderliche den Schülern vor oder bei der Lektüre an die Hand zu geben.
Wegen der Zulassung zu diesem wahlfreien Unterrichte wird auf den letzten Absatz von
§2 noch besonders verwiesen.
6+# 14. 1. Der Unterricht im Lateinischen hat die Grundlage für den gesamten üb-
rigen sprachlichen Unterricht der Anstalt zu bilden. Der Unterstufe fällt daher die Auf-
gabe zu, die allen ausgebildeten Sprachen gemeinsamen Denkformen, elementaren Dar-
stellungsmittel und Grundlagen des Satzbaues im Anschlusse an die Unterweisung im
Latein den Schülern klar zu machen und fest einzuuben. Im hohen Grade wünschenswert
ist, daß die dabei den Anfängern beizubringenden Kunstausdrücke und Methoden der
Bemerkungen.