Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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Angabe Bezeichnung 
Bezeichnung bei den für Militär- der weehorden an 
anwärter nicht aus- b - t 
der schließlich bestimmten werbungen zu richten Bemerkungen. 
chließlich bef sind, wenn es nicht die 
Stellen, in welchem 5 . . 
Stellen. Unmfane dieselben Behörde selbst ist, bei 
vonbehsilen fine welcher die Anstellung 
« gewünscht wird. 
  
Bei Ziffer 12, Meteorologisches Institut in Chemnitz, und 
bei Ziffer 15, Staatseichämter, muß es anstatt „Expedient, abwechselnd“ heißen: 
Expedienten. zaur Hälfte. I 
Bei Ziffer 13, Aufsicht über Gewerbe= und Dampfkesselanlagen, kommen hinzu: 
* Bureauassistenten, ur Hälfte Minnisterium des 
* Sekretäre. zur Halfte. Innern. 
Bei Ziffer 18, Polizeidirektion zu Dresden, sind in Spalte 1 der „Wärter für die Heizungs- 
und Beleuchtungsanlage" sowie die „Gefangenaufseher“ zu streichen. An deren Stelle ist zu setzen: 
Diener (einschließlich der Boten, Haus- 
männer, Wärter für die Heizungs- 
und Beleuchtungsanlage, Gefangen- 
aufseher, Kutscher, Pferdewärter). 
  
Bei Ziffer 19, Frauenklinik und Hebammenlehranstalt zu Dresden, ist die Klammer in 
Spalte 3 zu erweitern, sodaß sie alle in Spalte 1 aufgeführten Stellen umfaßt. 
Die Stelle des „“ Maschinenoberwärters" ist zu streichen. 
Bei Ziffer 24 muß es in Spalte 1 heißen: 
Tierärztliche Hochschule, sowie Physiologisch- 1 
chemische Versuchsstation und Physiolo- # i 
gisches Institut. «- 
In Spalte 3 ist an Stelle „Kommission für das Veterinärwesen“ zu setzen: 
Ministerium des 
Innern, 
II. Abteilung. 
  
Bei Ziffer 25, Staatliche Schlachtviehversicherung, muß es statt „*Sekretär, abwechselnd“ 
heißen: 
* Sekretäre. zur Hälfte. I 
Bei Ziffer 27 ist hinter den Worten „Landes-Heil= und Pfleganstalten“ einzuschalten: „Landes- 
Blindenanstalt.“ 
60“
	        
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