Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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angeordnet worden ist, hat das Ministerium des Innern gemäß § 24 des Gesetzes, die 
Wahlen für die ll. Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896 
die nachgenannten Wahlkommissare ernannt und zwar für den 
1. 
4. 
1. 
1. 
2. 
11. 
12. 
15. 
19. 
21. 
23. 
24. 
10. 
11. 
12. 
Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrat Köppen daselbst, 
Wahlkreis der Stadt Dresden 
den Stadtrat Professor Dr. phil. Lehmann daselbst, 
Wahlkreis der Stadt Leipzig 
den Stadtrat Dr. Wagler daselbst, 
Wahlkreis der Stadt Chemnitz 
den Oberbürgermeister Dr. jur. Beck daselbst, 
städtischen Wahlkreis 
den Regierungsrat Dost zu Bautzen, 
städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Lobeck zu Grimma, 
städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Heydemann zu Pegau, 
städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann Ebmeier zu Glauchau, 
städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Wilisch zu Annaberg, 
städtischen Wahlkreis 
den Bürgermeister Dr. jur. Reichardt zu Kirchberg, 
städtischen Wahlkreis 
den Oberbürgermeister Dr. jur. Schmid zu Plauen, 
städtischen Wahlkreis 
den Amtshauptmann Dr. jur. Junck zu Olsnitz, 
Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann von Kirchbach zu Bautzen, 
Wahlkreis des platten Landes 
den Regierungsassessor Dr. jur. Eras zu Bautzen, 
Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Dr. jur. Krug von Nidda zu Dresden-Altstadt, 
Wahlkreis des platten Landes 
den Bezirksassessor Freiherrn von Wagner zu Pirna, 
Wahlkreis des platten Landes 
den Amtshauptmann Freiherrn von Teubern zu Pirna,
	        
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