Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1903. (69)

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b) aus der zweiten Kammer 
als Mitglieder: als Stellvertreter: 
der vorsitzende Direktor des Landwirt= der Rechtsanwalt und Rittergutsbesitzer, 
schaftlichen Kreditvereins im Königreiche Geheime Hofrat Opitz auf Treuen 
Sachsen, Geheime Hofrat Dr. jar. oberen Teils, 
Mehnert auf Medingen, 
der Rechtsanwalt, Geheime Justizrat der Rittergutsbesitzer, Geheime Okonomie- 
Dr. jur. Schill in Leipzig; rat Hähnel auf Kuppritz bei Pommritz. 
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Geheimen Hofrat Dr. jur. 
Mehnert zum Vorsitzenden und den Rittergutsbesitzer, Domherrn Trützschler Frei- 
herrn zum Falkenstein zu dessen Stellvertreter bestimmt. 
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Einrichtung 
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
In der Person des bei dieser Kasse angestellten Oberbuchhalters, des Kammerrats 
Friedrich Otmar Dittrich, ist keine Anderung eingetreten. 
Dresden, den 11. Dezember 1903. 
Finanzministerium. 
Dr. Rüger. 
Naumann. 
  
  
  
  
Nr. 87. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn 
Lottengrün — Theuma betreffend; 
vom 12. Dezember 1903. 
De# Finanzministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn 
Lottengrün — Theuma 
am 15. Dezember 1903 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
	        
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