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Verzeichnis
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste
vorbehaltenen Stellen.
—... —
Anmerkung.
1. Die in dem Verzeichnisse aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern aus-
schließlich vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens beziehentlich der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem * bezeichnet.
3. Die Militäranwärter sind von dem in verschiedenen Prüfungsordnungen für Subalternbeamte
erforderlichen Nachweise einer gewissen höheren Schulbildung befreit und beim Vorhandensein der sonstigen
Voraussetzungen auch ohne diesen Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuzulassen.
Bezeichnung
der
Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an
welche die Bewer-
bungen zu richten find,
wenn es nicht die
Behörde selbst ist, bei
welcher die Anstellung
gewünscht wird.
I. Bei sämtlichen Verwaltungen.
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besorgung
des Schreibwerks und der damit zusammen-
hängenden Dienstverrichtungen obliegt (Diä-
tisten, Lohnschreiber usw.).
Diener (Bureau-, Kanzlei-, Kassen-, Registratur-,
Archiv= und andere Diener — einschließlich
Bezüglich der Diä-
tisten bei den Kreis-
und Amtshaupt-
mannschaften, sowie
bei den Expeditionen
des Dresdner Jour-
nals, der Leipziger
Zeitung, des aka-
demischen Rates
und der Landes-
anstalten:
Ministerium des
Innern.
(Wegen der Stellen
der Diener im Be-
reiche des Justiz-
ministeriums an
dieses.
Wegen der Stellen
Biemerkungen.
I
l
Zu vergleichen die Be
merkungen bei IV
(Ministerium des
Kultus und öffent-
lichen Unterrichts)
c.