Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

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Verzeichnis 
der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staatsdienste 
vorbehaltenen Stellen. 
—... — 
Anmerkung. 
1. Die in dem Verzeichnisse aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern aus- 
schließlich vorbehalten, sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des 
Aufrückens beziehentlich der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem * bezeichnet. 
3. Die Militäranwärter sind von dem in verschiedenen Prüfungsordnungen für Subalternbeamte 
erforderlichen Nachweise einer gewissen höheren Schulbildung befreit und beim Vorhandensein der sonstigen 
Voraussetzungen auch ohne diesen Nachweis zu den betreffenden Prüfungen zuzulassen. 
  
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewer- 
bungen zu richten find, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
I. Bei sämtlichen Verwaltungen. 
Expeditionsbeamte, denen lediglich die Besorgung 
des Schreibwerks und der damit zusammen- 
hängenden Dienstverrichtungen obliegt (Diä- 
tisten, Lohnschreiber usw.). 
Diener (Bureau-, Kanzlei-, Kassen-, Registratur-, 
Archiv= und andere Diener — einschließlich 
  
  
  
Bezüglich der Diä- 
tisten bei den Kreis- 
und Amtshaupt- 
mannschaften, sowie 
bei den Expeditionen 
des Dresdner Jour- 
nals, der Leipziger 
Zeitung, des aka- 
demischen Rates 
und der Landes- 
anstalten: 
Ministerium des 
Innern. 
(Wegen der Stellen 
der Diener im Be- 
reiche des Justiz- 
ministeriums an 
dieses. 
  
Wegen der Stellen 
Biemerkungen. 
I 
l 
  
  
Zu vergleichen die Be 
merkungen bei IV 
(Ministerium des 
Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts) 
c. 
 
	        
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