Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

  
——— 
  
  
  
  
  
  
l 
l 
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
I 
l 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewer- 
bungen zu richten sind 3 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewünscht wird. 
l 
s 
Bemerkungen. 
  
7. Taubstummenanstalten zu Dresden, Dres- 
den-Plauen und Leipzig. 
Heizer, 
Werkmeister, 
Expedient in Dresden, 
* Wirtschaftsbeamter in Dresden, 
Wirtschaftsbeamter in Leipzig. 
  
= 
abwechselnd. 
V. Justizministerium. 
Landgerichten und Amtgsgerichte. 
Dienergehilfen (einschließlich der Gerichts- 
Landgerichte, Staatsanwaltschaften bei den 
vollziehergehilfen), 
remunerierte (das sind aushilfsweise zu 
Lohn- 
Expedientenarbeiten verwendete) 
schreiber, 
Expedienten, 
* Aktuare (Bureauassistenten), 
t 
* Sekretäre. « 
VI. Finanzministerium. 
1. Staateschulden- Verwaltung. 
Bureauassistenten, 
Sekretäre. 
2. Lund-, Landeokultur- und Aller#s-Renten- 
bank-Verwaltung. 
Bureauassistenten, 
* Sekretäre. 
3. otterie- Verwaltung. 
Expedienten, 
* Bureauassistenten, 
  
* Sekretäre. 
v zur Hälfte. 
  
l 
i 
l 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
s 
Ministerium des 
Kultus und bffent- 
lichen Unterrichts. 
" 
  
  
Justiz= 
# ministerium 
  
  
Landtagsausschuß 
zu Verwaltung 
der Staatsschulden. 
, Finanz= 
ministerium. 
Finanz= 
ministerium. 
  
  
6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.