Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

  
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
bungen zu richten sind, 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewer- 
wenn es nicht die 
gewünscht wied. 
Bemerkungen. 
  
8. Berg- und Hüttenverwaltung. 
Die nicht technisch vorgebildeten Expedienten 
(einschließlich der Hilfsexpedienten., 
* Bureauassistenten und 
* Sekretäre bei 
der Königlichen Porzellanmanufaktur zu 
Meißen, 
dem Königl. Steinkohlenwerkezu Zauckerode, 
den fiskalischen Hüttenwerken bei Freiberg, 
einschließlich des Oberhüttenamts, der 
Hüttenraiterexpedition und des Hütten- 
handelsbureaus, 
den Königlichen Erzbergwerken, 
dem Königlichen Blaufarbenwerke zu Ober- 
schlema, 
dem Bergamte, 
der Bergakademie und 
der Hauptbergkasse zu Freiberg, 
* Kohlenschreiber bei dem Königlichen Stein- 
kohlenwerke zu Zauckerode. 
Hierüber der 
* Hausinspektor bei der Bergakademie zu 
Freiberg. 
9. Forstverwaltung. 
Expedienten bei den Oberforstmeistereien, 
* Registrator bei der Forstakademie. 
10. Itraßen- und Wasserbauverwaltung. 
Straßenwärter, 
Dampfbootführer, 
Straßenbauaufseher, 
Kanal= und Schleusenwärter, 
  
zur Hälfte. 
  
  
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
  
  
  
  
6 
  
1 
I 
s 
Die Direktionen 
der in Spalte 1 
bemerkten Ver- 
waltungsstellen. 
Finanz- 
ministerium. 
Die betreffende 
Amtshauptmann- 
schaft. 
Finanz-= 
ministerium. 
 
	        
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