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Vorbemerkung zur Tabelle E.
Tabelle E gibt diejenige als gleichmäßig verteilt angenommene Gesamtbelastung an, die einem
Balken höchstens zugemutet werden darf. — Als zulässige größte Biegungsbeanspruchung des Holzes
auf 1 gem ist gerechnet:
In Tabelle E 1: 50 kg (für Balken aus schwachem Bauholz
-E2: 60 - - -m1ttlerem-
- -B3.0 starkem - ).
U
H
––
*
A
Uu
Wenn, in der Mitte der freitragenden Balkenlänge gemessen, der ursprüngliche Stammesdurch-
messer ohne die Rinde nicht unter 28 und nicht über 35 cm betrug, so gilt der Balken als „aus
mittlerem Bauholz geschnitten“. Unterhalb oder oberhalb dieser Grenzen sind die Bezeichnungen
schwaches oder starkes Bauholz anzuwenden.
· Im Zweifelsfalle sind in der Regel folgende Grundsätze hinsichtlich der Querschnittsabmessungen
(Breite und Höhe) geschnittener Balkenhölzer zu berücksichtigen:
1. Für auf Biegung beanspruchte Balken ist der in der Mitte ihrer freitragenden Länge vorhandene
Querschnitt maßgebend.
2. Hat der Balken in der Mitte seiner freitragenden Länge keine Baumkanten, so darf er bei einer
Höhe von mindestens 24 cm nach Tabelle E2, bei einer Höhe von mindestens 30 cm nach
Tabelle E 3 belastet werden.
3. Für Balken, die in der Mitte ihrer freitragenden Länge Baumkanten aufweisen, gilt Tabelle E2
und E 3 nur dann, wenn die Höhe dieser Balken von Mitte bis Mitte Baumkante gemessen
mindestens 24 oder 30 cm beträgt. Dus so ermittelte Maß gilt als „Höhe“ des Balkens
im Sinne von Tabelle E2 und E33. ·
4. Nach Tabelle E 2 dürfen auch diejenigen
Balken von kleinern Abmessungen belastet
werden, die aus mittlerem oder starkem
Bauholz durch Teilung gewonnen sind, was
sich aus dem Verlauf der Jahresringe in
der Regel stets leicht erkennen läßt (vergl.
nebenstehende Figur).
1804. 26