Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Tarif A. 
Tarif B. 
Tarif C. 
Tarif D. 
Tarif E. 
— 227 — 
) 
Tarife. 
Jahresbeträge der sofort beginnenden und aufgeschobenen Altersrenten 
für je 100 Mark Einzahlung bei Kapital-Verzicht. 
Jahresbeträge der sofort beginnenden und aufgeschobenen Altersrenten 
für je 100 Mark Einzahlung bei Kapital-Vorbehalt. 
Jahresbeträge der Zuwachsrenten für je 100 Mark Kapital-Einzahlung. 
Jahresbeträge der sofort beginnenden Zeitrenten für je 100 Mark Ein- 
zahlung. 
Jahresbeträge der aufgeschobenen Zeitrenten für je 100 Mark Einzahlung. 
  
Der Lauf der Renten beginnt entweder 
1. nach Beendigung des Kalendervierteljahres, in dessen ersten beiden Monaten das Kapital 
oder 
eingezahlt worden ist, und wenn diese Einzahlung erst im dritten Monate des Kalender- 
vierteljahres bewirkt wird, nach Beendigung des der Einzahlung nächstfolgenden Kalender- 
vierteljahres (sofort beginnende Renten), 
2. nach Beendigung des Kalendervierteljahres, in dem der Versicherte das vom Einleger be- 
stimmte Lebensjahr vollendet hat (aufgeschobene Renten). 
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