Anlage A (zu 8§8§ 5, 18 u. 31, dl).
Pferde-Aushebungsbezirk:
Verzeichnis')
der
m...... ...........vorhandenenPferde
(Vorführungslifte)
Musterungsjahr 19
Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Verzeichnisses bescheinigt:
Tag. N. N.
Gemeindevorstand rc.
*!) Der Titel für die Zugangs-Nachweisung (8§ 18 und 31, d#) heifßt:
Verzeichnis
der
seit der letzten Musterung in Zugang gekommenen Pferde
Musterungsjahr 19
Anmerkungen.
1. Die Spalten 1, 2, 3, 6 und 8 sind vom Vertreter des Gemeinde= oder Gutsbezirks, die Spalten 4,
5 und 7 von dem Kommissar oder unter dessen Verantwortung auszufüllen.
Farbe und Abzeichen sind so anzugeben, daß die Pferde daraufhin wiederzuerkennen sind.
3. Die Vorführungslisten des Vorjahres sind zur Musterung mitzubringen. Die in denselben als „vor-
übergehend kriegsunbrauchbar“ bezeichneten Pferde sind vorzuführen.
4. Nachdem von den Amtshauptleuten die Auszüge (§ 13) eingegangen sind, hat der Vertreter des Ge-
meinde= oder Gutsbezirks die von ihm zur Aushebung im Mobilmachungsfall bestimmten Pferde
umseitig durch Unterstreichen kenntlich zu machen (§ 18).
In dem „Zugangs-Verzeichnis“ kommen die Spalten 6 und 7 in Fortfall und die Spalten 8 und 9
erhalten die Nummern „6“ und „7“.
904. 48
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